Erklärung nach §31 GO BT der Abgeordneten Kerstin Tack zum Entwurfs eines Gesetzes der Fraktionen CDU/CSU und SPD zur Anpassung des Erbschaftssteuer und Schenkungssteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Drucksachen 18/5923, 18/6279)

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 17.12.2014 die Regelungen zur Befreiung des Betriebsvermögens von der Erbschaftsteuer in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Beanstandet wurden unter anderem die Steuerbefreiung des Verwaltungsvermögens, die Ausnahme von Kleinbetrieben vom Nachweis der Lohnsummenpflicht sowie die Begünstigung von sehr großen Erwerben ohne Prüfung einer Bedürftigkeit.

Die Verhandlungen innerhalb der Regierungsfraktionen gestalteten sich von Beginn an schwierig, da die CDU/CSU-Fraktion eine aufkommensneutrale Novellierung anstrebte. Aufkommensneutralität kann aber nur erzielt werden, wenn zusätzlich neue Vergünstigungen eingeführt werden.

Das jetzt vorliegende Gesetz ist der kleinste gemeinsame Nenner zwischen CDU/CSU und SPD. Es ist nicht klar, ob die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ausreichend umgesetzt werden und die neuen Verschonungen abermals zu weitgehend sind.

Eine nachhaltige Reform der Besteuerung des Betriebsvermögens könnte das Aufkommen langfristig verdoppeln, ohne dass Arbeitsplätze auch nur im Ansatz gefährdet würden. Die Konzepte und Berechnungen – beispielsweise vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) - liegen vor. Das anderthalbjährige Ringen um die Besteuerung des Betriebsvermögens hat aber gezeigt, dass hierfür andere Mehrheitskonstellationen nötig sind.

Da die Einnahmen der Erbschaftsteuer den Ländern zufließt, sind diese die Hauptbetroffenen des Konflikts. Die Finanzminister von Nordrhein-Westfalen und von Niedersachsen haben bereits große Zweifel angemeldet. Insoweit setze ich auf weitere Verhandlungen durch den Bundesrat.

Mit dieser Erklärung unterstütze ich all die Landesregierungen, denen es um eine Reform geht, die die Einnahmepotentiale der Erbschafts- und Schenkungssteuer in angemessener Form hebt.

Berlin, 24.06.2016

Kerstin Tack


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