Arbeit und Soziales
Der Wert des Arbeitsmarktes muss wieder hergestellt werden. Unser Ziel lautet daher: Vollbeschäftigung in guter Arbeit.
Die Integration in den Arbeitsmarkt ist für die Menschen Voraussetzung für Teilhabe, Selbstbestimmung und Anerkennung. Der erzwungene Ausschluss von Erwerbsarbeit bedeutet deshalb Ausschluss von Teilhabechancen in unserer Gesellschaft. Verantwortliche Politik im Interesse der Menschen darf sich daher niemals mit verbreiteter Arbeitslosigkeit oder gar Langzeitarbeitslosigkeit abfinden. Wirtschafts-, Finanz- und Arbeitsmarktpolitik müssen auf das Ziel der Vollbeschäftigung in guter Arbeit ausgerichtet sein. Auch die Unternehmen müssen ihrer beschäftigungspolitischen Verantwortung gerecht werden. Arbeit ist und bleibt die Quelle gesellschaftlichen Wohlstands. Die Menschen, die den Reichtum dieser Gesellschaft erarbeiten, verdienen Anerkennung und Belohnung. Wir treten der zunehmenden Entwertung der Arbeit entgegen. Wir brauchen starke Gewerkschaften und bekennen uns zur Tarifautonomie. Wir werden das Normalarbeitsverhältnis stärken und der Ausbreitung prekärer Beschäftigungsverhältnisse Einhalt gebieten.
Prekäre Arbeit wollen wir überwinden, einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn einführen und über eine Stärkung des Tarifsystems gerechte Löhne ermöglichen. Für gleiche und gleichwertige Arbeit muss gleicher Lohn gezahlt werden.
Der Arbeitsmarkt in Deutschland ist tief gespalten. Der Niedriglohnsektor ist deutlich gewachsen, prekäre Beschäftigungsformen, insbesondere sachgrundlose Befristungen und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, haben zugenommen. Die vordergründig gute Arbeitsmarktentwicklung kann auch nicht darüber hinwegtäuschen, dass Langzeitarbeitslose und Ältere weiter deutlich geringere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Die Spaltung des Arbeitsmarktes verläuft insbesondere auch zwischen Männern und Frauen. Während die meisten Männer einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen, sind mehr als die Hälfte der erwerbstätigen Frauen Teilzeit beschäftigt – häufig ist die tatsächliche Arbeitszeit von Frauen niedriger oder von Männern höher als die gewünschte. Bei steigender Frauenerwerbsquote geht das Arbeitszeitvolumen und damit die Vollzeitbeschäftigung von Frauen zurück. Gleichzeitig sind 67 Prozent der im Niedriglohnsektor Beschäftigten Frauen. Der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern beträgt 22 Prozent, und beruflicher Aufstieg gilt immer noch als Männersache, während die Vereinbarkeit von Beruf und Familie als Frauensache gilt. Diese Struktur der Frauenerwerbstätigkeit ist in vielen Fällen nicht Existenz sichernd und sie führt geradewegs in die Altersarmut. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben über Jahre Reallohnverluste hinnehmen müssen. Über viele Jahre hat in unserem Land ein Lohnsenkungswettlauf stattgefunden. Dies ist das Ergebnis des Irrglaubens, dass sich Wettbewerbsfähigkeit erhöht, wenn sich die Arbeitsbedingungen der Menschen verschlechtern. Rund ein Viertel der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten im Niedriglohnbereich. Wir wollen nicht Arbeit um jeden Preis, sondern gute Arbeitsbedingungen und Arbeit, die gerecht entlohnt wird.
Nach Jahren der Lohnzurückhaltung haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf die gerechte Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg. Deutliche Lohnsteigerungen und die Stärkung der Binnennachfrage sind im gesamtwirtschaftlichen Interesse.
Die Zahl der Beschäftigten in Leiharbeit und mit Schein-Werkverträgen, in befristeten und geringfügigen Arbeitsverhältnissen steigt zu Lasten unbefristeter und sozial abgesicherter Normalarbeitsverhältnisse. Diesen Trend wollen wir umkehren. Sozial abgesicherte und gute Arbeit muss wieder die Norm sein.
Bürger/innen-Projekt vom Bürgerkonvent am 2. März 2013: „Einführung eines gesetzlich geregelten Mindestlohnes.“
Wir wollen einen gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohn in Höhe von mindestens 8,50 Euro einführen – einheitlich in Ost und West, der auf Vorschlag einer vom BMAS eingesetzten Mindestlohnkommission jährlich angepasst wird. Den Mindestlohn werden wir mit klaren Regeln zur Kontrolle und Sanktionen bei Umgehung verbinden. Wir werden den Geltungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes auf alle Branchen ausweiten und stärken damit die Möglichkeit, einen tariflich vereinbarten Mindestlohn auf alle Beschäftigten einer Branche zu erstrecken.
Wir brauchen aber auch wieder eine Stärkung des bewährten Tarifvertragssystems und der Tarifbindung. Beides sind unabdingbare Voraussetzungen, um dem Grundsatz, dass sich Leistung lohnen muss, auch in der Realität des deutschen Arbeitsmarktes wieder Geltung zu verschaffen. Die gerechte Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am wirtschaftlichen Erfolg ist ökonomisch notwendig zur Stärkung der Binnennachfrage und ein unverzichtbarer Beitrag für mehr Verteilungsgerechtigkeit in unserem Land. Wir wollen die Möglichkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen erleichtern. Die Bedingung, dass mindestens 50% der Beschäftigten bei tarifgebundenen Arbeitgebern arbeiten, wollen wir durch eine Prüfung des öffentlichen Interesses ersetzen. Ziel ist dabei die Vermeidung von unfairen Wettbewerbsbedingungen, bei denen nicht die Qualität der Leistung und Produkte zählen, sondern die Konkurrenz um die schlechtesten Arbeitsbedingungen.
Wir treten für das Prinzip der Tarifeinheit ein. Die schnellere Angleichung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Ost- und Westdeutschland auf der Basis guter Arbeit ist unser Ziel. Mit einem einheitlichen und flächendeckenden Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro in Ost und West kommen wir diesem Ziel näher. Wir unterstützen die Gewerkschaften, die zum Teil noch gravierenden Lohnunterschiede zwischen den Tarifgebieten in Ost und West schneller zu beseitigen. Die Stärkung der Tarifbindung ist dazu unabdingbar, denn in Ostdeutschland arbeiten nur noch 49 Prozent der Beschäftigten in Betrieben, die an einen Branchen- oder Firmentarifvertrag gebunden sind. Bund, Länder und Kommunen haben als öffentliche Arbeitgeber eine besondere Verantwortung für den tariflichen Schutz aller Beschäftigten und Vorbildfunktion für gute Arbeitsbedingungen. Tariftreue werden wir daher genauso wie soziale Kriterien (Entgeltgleichheit und Frauenförderung) zu einem verbindlichen Kriterium bei der Vergabe öffentlicher Aufträge machen.
Es muss sichergestellt werden, dass kein Arbeitsuchender auf einen Arbeitsplatz unterhalb der ortsüblichen Entlohnung verwiesen wird. Der Mindestlohn von 8,50 Euro muss in jedem Fall gewährleistet sein. Frauen werden trotz bester Ausbildung auch zu Beginn des 21. Jahrhunderts auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt. Sie werden strukturell schlechter bezahlt, auch wenn es sich um die gleiche Tätigkeit handelt wie bei Männern. Mit einem Entgeltgleichheitsgesetz werden wir die strukturelle Lohnbenachteiligung von Frauen beenden. Leiharbeit ist in den letzten Jahren zunehmend zur Umgehung von Tarifverträgen und für Lohndumping genutzt worden. Wir werden das Prinzip des gleichen Lohns für gleiche Arbeit und der gleichen Arbeitsbedingungen für Leiharbeitsbeschäftigte und Stammbelegschaften gesetzlich durchsetzen. Der Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern als Streikbrecher soll verboten werden. Die zunehmend verbreitete konzerninterne Verleihung durch Leiharbeitsgesellschaften der Unternehmen werden wir untersagen. Es soll wieder der Grundsatz gelten, dass Leiharbeitnehmer bei wechselnden Unternehmen eingesetzt werden, aber unbefristet bei den Leiharbeitsunternehmen beschäftigt werden. Deshalb sollen die Befristung eines Leiharbeitsverhältnisses und die Koppelung der Befristung an einen Arbeitseinsatz (Synchronisation) unzulässig sein. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sollen bei der Ermittlung der Arbeitnehmerzahl für die betriebsverfassungsrechtlichen Schwellenwerte mitgezählt werden.
Die SPD hat durchgesetzt, dass es mittlerweile einen tariflichen Mindestlohn für den Bereich der Leiharbeit gibt. Mehr Unternehmen nutzen seitdem fragwürdige Werkvertragskonstruktionen, um diese erste Regulierung der Leiharbeit zu umgehen. Wir wollen klarer fassen, was ein echter und was ein Schein-Werkvertrag ist und die Sanktionen bei Missbrauch verschärfen. Auch Schein-Selbstständigkeiten sollen klarer definiert werden.
Für viele junge Menschen ist der Berufseinstieg prekär: Viele werden nicht übernommen, andere bekommen nur ein Praktikum oder einen befristeten Vertrag angeboten. Das alles schafft Unsicherheit. Verständlicherweise zögern viele junge Menschen deshalb, eine Familie zu gründen und sich eine eigene Existenz aufzubauen. Auch und gerade für junge Menschen sind die Regulierung von Leiharbeit, die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung sowie die Einführung eines Mindestlohns wichtig. Wir werden außerdem den Missbrauch von Praktika wirkungsvoll bekämpfen, indem wir Mindeststandards einführen. Praktika und Arbeitsproben sind Lern- und Ausbildungsverhältnisse. Wo reguläre Arbeit geleitet wird, muss diese auch regulär bezahlt werden. Zu den Mindeststandards bei Praktika gehören ein Vertrag, eine Mindestvergütung, ein qualifiziertes Zeugnis sowie bei Praktika, die nicht Teil der Berufsausbildung sind, die Befristung auf maximal drei Monate.
Dazu gehören der Anspruch auf einen Vertrag, eine Mindestvergütung sowie ein qualifiziertes Zeugnis.
Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen wollen wir abschaffen, den Katalog möglicher Befristungsgründe überprüfen.
Wir werden den Missbrauch von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen zu Lohndumping und zur Verdrängung regulärer Beschäftigung stoppen. Wir wollen dafür sorgen, dass die Umgehung des Arbeitsrechtes auch bei Mini-Jobs künftig ausgeschlossen und ihre soziale Absicherung verbessert wird. Grundlegende Ansprüche wie Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder der Kündigungsschutz werden häufig in der Praxis nicht gewährt. Wir werden gesetzlich regeln, dass bei gewerblichen Mini-Jobs die grundlegenden arbeitsrechtlichen und tariflichen Ansprüche in einem schriftlichen Arbeitsvertrag niedergelegt werden und die Möglichkeit der Kontrolle ihrer Einhaltung verbessert werden. Wir wollen gleitende Übergänge in reguläre Beschäftigung verbessern und Barrieren, die dem entgegenstehen, abbauen. Auch geringfügige Beschäftigung muss nach Tarif bezahlt werden. Der von uns angestrebte gesetzliche Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro muss in jedem Fall eingehalten werden. Wir werden weitere Schritte für eine eigenständige soziale Absicherung aller Beschäftigungsverhältnisse in den Zweigen der Sozialversicherung einleiten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen am Arbeitsplatz einen besseren Schutz vor Überwachung und dem unkontrollierten Abspeichern sensibler Personaldaten. Für den besseren Persönlichkeitsschutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz ist ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz notwendig. Gewerkschaftliche Vertrauensleute und so genannte Whistleblower brauchen verlässlichen Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz. Druck und verdichtete Arbeitsabläufe führen zunehmend zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz. Das weit entwickelte Arbeitsschutzrecht werden wir daher den neuen Herausforderungen anpassen. Wir wollen, dass die Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen in den Betrieben stärker kontrolliert wird, insbesondere hinsichtlich psychischer Belastungen. Wir wollen mit einer Anti-Stress-Verordnung im Arbeitsschutzrecht mehr Verbindlichkeit schaffen und den Handelnden und Betroffenen in den Betrieben Rechtssicherheit bieten.
Wir wollen mehr Demokratie im Betrieb. Mitbestimmte Unternehmen sind auch wirtschaftlich erfolgreicher. Mitbestimmung ist wesentliches Element unserer Vorstellung von Wirtschaftsdemokratie und hat sich bewährt. Wirtschaftsdemokratie durch Mitbestimmung erfüllt die Forderung des Grundgesetzes: „Eigentum verpflichtet“. Wir wollen die Mitbestimmung – auch auf europäischer Ebene – stärken und eine Flucht aus der Mitbestimmung wirkungsvoll verhindern.
Wir wollen, dass wesentliche Entscheidungen über Produktionsstandorte nicht ohne Mitbestimmung gefällt werden. Dazu werden wir einen gesetzlichen Mindestkatalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte im Aufsichtsrat eines Unternehmens schaffen. Wir wollen den Schwellenwert für die Geltung der paritätischen Mitbestimmung auf 1.000 Beschäftigte senken. Das deutsche Mitbestimmungsrecht muss zudem auf Unternehmen in ausländischer Rechtsform und Sitz in Deutschland erstreckt werden. Die Betriebsräte brauchen mehr Mitbestimmungsrechte, um prekäre Beschäftigung zurück zu drängen. Dies gilt insbesondere für Umfang und Dauer von Leiharbeit, befristeter Beschäftigung und Werkverträgen im Betrieb, für den der Einsatz erfolgt. Beim Einsatz von Fremdbeschäftigung wollen wir die frühzeitigen Beratungs- und Verhandlungsrechte der Betriebsräte ausweiten und das Zustimmungsverweigerungsrecht verbessern. Wir wollen die Mitbestimmungsrechteauch für die Ausgestaltung der innerbetrieblichen Weiterbildung oder den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ausweiten. Die SPD steht für einen leistungsfähigen und bürgernahen öffentlichen Dienst. Öffentliche Sicherheit und öffentliche Dienstleistungen sind die Basis für ein gutes und sicheres Leben der Bürgerinnen und Bürger. Um seine Leistungen zu sichern, wollen wir den öffentlichen Dienst weiterentwickeln. Der öffentliche Dienst soll weiter demokratisiert und modernisiert werden. In diesem Sinne wollen wir die Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte der Personalräte im Bund und den Ländern stärken.
Nur wenn wir das Potenzial aller in Deutschland lebender Menschen erschließen, können wir einem Fachkräftemangel entgegenwirken und unsere Wirtschaft zukunftsfest machen. Dazu ist ein enges Bündnis zwischen Wirtschaft und Politik erforderlich.
Mit einer klugen Politik können aus dem wachsenden Bedarf an Fachkräften neue Aufstiegsmöglichkeiten für viele Beschäftigte werden. Dafür bedarf es einer Doppelstrategie: Zum einen wollen wir allen die Chance geben, so qualifiziert wie möglich zu arbeiten. Zum anderen wollen wir allen, die unfreiwillig von Arbeit ausgeschlossen sind, neue Zugänge eröffnen. Deshalb ist es auch notwendig, dass keine Jugendliche und kein Jugendlicher nach dem Schulabschluss ohne Anschluss bleibt. Voraussetzung dafür sind eine systematische und realistische Berufsorientierung und Berufsvorbereitung bereits innerhalb der letzten drei Schulbesuchsjahre. Eine gute Berufsausbildung und stetige Qualifizierung und Weiterbildung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind die Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg und die Sicherung der Fachkräftebasis in der Zukunft. Jeder Jugendliche hat ein Recht auf Ausbildung. Rund 1,5 Millionen junge Erwachsene zwischen 25 und 35 Jahren ohne Schul- oder Berufsabschluss brauchen besondere Förderung. Für sie wollen wir ein Sofortprogramm „2. Chance auf Berufsausbildung“ auflegen, das mit passgenauen Instrumenten auf die speziellen Lebenslagen der jungen Menschen reagiert und sie zum Ausbildungsabschluss führt. Wir wollen, dass das Nachholen eines Schulabschlusses finanziell gefördert wird. Auch insgesamt wollen wir, dass die Qualifizierung und Weiterbildung aller Beschäftigten mit verbindlichen Ansprüchen gefördert werden.
Wir wollen, dass die vielen Menschen mit ausländischen Berufs- und Hochschulabschlüssen nicht mehr unterhalb ihres Qualifikationsniveaus arbeiten bzw. als ungelernt gelten müssen. Das 2012 verabschiedete Anerkennungsgesetz für ausländische Abschlüsse konnte die Erwartung einer Trendwende in der restriktiven Anerkennungspraxis in keiner Weise erfüllen. Deshalb ist es erforderlich, die Anerkennungsverfahren zu beschleunigen, die persönliche Beratung von Betroffenen sicherzustellen und anfallende Gebühren oder Kosten für Anpassungsmaßnahmen auf einem sozial verträglichen Niveau zu halten. Das ist eine wesentliche Voraussetzung für die gesellschaftliche Integration in unserem Land. Nicht nur die Betroffenen selbst profitieren von einer konsequenteren Anerkennung ihrer Bildungsabschlüsse, auch für unsere Wirtschaft ist es in Zeiten eines Fachkräftemangels von hoher Wichtigkeit.