Die SPD-Landesgruppen Niedersachsen/Bremen und die niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt diskutierten in Berlin sowohl über die Zukunft der Pflege als auch über die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Dabei wurde deutlich: Die SPD stellt sich auf allen Ebenen den gesellschaftlichen Herausforderungen und übernimmt Verantwortung.

Die niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt stellte bei einer gemeinsamen Sitzung mit den SPD-Landesgruppen Niedersachsen/Bremen die Herausforderungen der Pflegepolitik dar. Dabei verdeutlichte sie unter anderem anhand des künftigen Personalbedarfs, weshalb Bund, Länder und Kommunen in der Pflegepolitik dringend an einem Strang ziehen sollten:

„Allein in Niedersachsen könnten trotz einer Ausbildungsoffensive 2030 bis zu 50.000 Pflegekräfte fehlen. Wie eine neue Studie zeigt, wird die Anzahl pflegebedürftiger Personen in dieser Zeit dramatisch ansteigen. Diesen Trend müssen wir durch kluge politische Rahmenbedingungen Rechnung tragen – und das auch hier in Berlin“, so die Sozialministerin.

Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ wird auch künftig die Leitlinie der Pflegepolitik in Niedersachsen sein. „Um dem Bedarf gerecht zu werden, brauchen wir künftig neben stationären Pflegeeinrichtungen einen breiten Mix aus ambulanten Wohnformen, der den individuellen Bedürfnissen der Menschen besser Rechnung trägt“, so Rundt. Daher passt Niedersachsen zurzeit sein Heimgesetz an. Der Gesetzentwurf liegt bereits vor. Zentrale Themen für den nächsten Schritt der Pflegereform sind nach Rundt die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und die Definition einer stärkeren Rolle der Kommune in der Pflege. „Die Pflege in der Zukunft ist vor allem die ‚Pflege vor Ort‘, besonders in den ländlichen Räumen’“, so die Ministerin, die begrüßt, dass dieses Thema jetzt auch in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe eine größere Rolle spielt.

Die behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Kerstin Tack, unterstützte die Ministerin bei dieser Haltung: „Die Kosten für die Pflege bedürftiger Menschen werden auf Grund des demographischen Wandels und einer längeren Lebensdauer kontinuierlich ansteigen. Außerdem wollen wir die Menschen unterstützen, die sich der Pflege Bedürftiger annehmen. Deshalb haben wir mit dem vor zwei Wochen beschlossenen Pflegestärkungsgesetz I eine erste, elementare Weichenstellung vorgenommen.“

Einigkeit herrschte auch beim zweiten Thema der Sitzung, der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen:

„Die von Finanzminister Wolfang Schäuble und Hamburgs Oberbürgermeister Olaf Scholz in einem Arbeitspapier vorgeschlagene Entlastung der Kommunen durch die Übernahme der Kosten der Unterkunft von Langzeitarbeitslosen und Grundsicherungsempfängern in Höhe von 5 Milliarden Euro ab 2018 durch den Bund geht in der derzeitigen Konzeption zu Lasten der finanziellen Mittel für die Eingliederungshilfe“, stellt Kerstin Tack fest. „Wenn dieser Vorschlag Bestand haben und in ein Gesetz gegossen werden sollte, dann müssen wir dringend schauen, dass wir die Eingliederungshilfe über andere Wege mit den notwendigen Geldern ausstatten. Schließlich nehmen wir von der SPD den Begriff der Inklusion sehr ernst“, so die Abgeordnete aus Hannover.