Bereits zum elften Mal treffen sich am heutigen Montag über 200 Werkstatträte aus dem ganzen Bundesgebiet mit Vertreterinnen und Vertretern der SPD-Bundestagsfraktion, um über die geplanten Vorhaben der großen Koalition zur Verbesserung der Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen ins Gespräch zu kommen. Im Vordergrund stehen diesmal das Bundesteilhabegesetz sowie die darin geplanten Neuregelungen für die Werkstätten.

„Im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes werden wir die Werkstättenmitwirkungsverordnung ganz massiv im Sinne der Menschen mit Behinderungen verändern. Werkstattbeschäftigte werden in Zukunft nicht nur Mitwirkungs-, sondern echte Mitbestimmungsrechte haben. Die Anzahl der Werkstatträte werden wir von maximal sieben auf maximal dreizehn erhöhen. Wir werden zudem bessere Freistellungsmöglichkeiten schaffen und das erste Mal in der Geschichte der Werkstätten Frauenbeauftragte als fachliche Anforderung an die Werkstätten implementieren“ erläutert die behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Kerstin Tack.

Gleichzeitig werde der Übergang von der Werkstatt auf den ersten Arbeitsmarkt erleichtert. Hierzu zähle auch die Schaffung eines unbürokratischen Rückkehrrechtes in die Werkstatt für behinderte Menschen. Zudem werde das Budget für Arbeit auf alle Bundesländer ausgedehnt. Arbeitgeber bekommen so die Möglichkeit, bei der Einstellung von Menschen mit Behinderungen Lohnkostenzuschüsse von bis zu 75 Prozent des gezahlten Arbeitsentgeltes zu erhalten.

„Wir freuen uns, dass so weitreichende Verbesserungen für die Werkstattbeschäftigten und ihre Interessenvertretungen Eingang in den Entwurf des Bundesteilhabegesetzes gefunden haben. Dies ist nicht zuletzt auch eine Folge des guten und regelmäßigen Austausches zwischen Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion und den Werkstatträten“, erklärt die hannoversche Bundestagsabgeordnete.

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Kerstin Tack und Thomas Oppermann
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