Opfer von Gewalttaten haben die Unterstützung und Solidarität der staatlichen Gemeinschaft verdient. Heute hat der Bundesrat der Reform des Sozialen Entschädigungsrechts zugestimmt. Mit dem neuen Sozialgesetzbuch XIV werden die monatlichen Entschädigungszahlungen erhöht und neue schnelle Hilfen eingeführt.

Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin;
Matthias Bartke, zuständiger Berichterstatter:

„Nach einer Gewalttat ist für das Opfer vor allem eines wichtig: schnelle und unbürokratische Hilfe. Mit dem neuen Gesetz werden in ganz Deutschland Traumaambulanzen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene eingerichtet. Dort können Gewaltopfer sofort nach einer Tat psychotherapeutisch behandelt werden. Außerdem unterstützen und begleiten sie Fallmanager bei allen notwendigen Antragsstellungen. Für uns ist klar: Wir lassen niemanden allein auf dem Weg zurück in den normalen Alltag.

Gewalt hat viele Gesichter. Mit dem neuen Sozialgesetzbuch XIV erhalten erstmals auch Opfer psychischer Gewalt, wie Stalking oder Menschenhandel, einen Anspruch auf Leistungen. Wichtig war uns, dass auch Opfer von sexuellem Missbrauch ein Recht auf Leistungen der sozialen Entschädigung haben. Es ist gut, dass die Reform des Sozialen Entschädigungsrecht nun auch vom Bundesrat beschlossen wurde.“