Heute hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten verabschiedet. Damit endet die Verantwortung von Unternehmen künftig nicht mehr am Werkstor.

Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin:

Bernd Rützel, zuständiger Berichterstatter:

„Mit dem Lieferkettengesetz haben wir zum ersten Mal ein Gesetz, welches Unternehmen in die Verantwortung nimmt, Menschenrechte einzuhalten. Wir übernehmen Verantwortung für unser Handeln in der Welt. Es ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Kinder- und Sklavenarbeit.

Im parlamentarischen Prozess konnte die SPD das Gesetz noch klarer und schärfer machen. Wenn ausländische Unternehmen Zweigniederlassungen oder Tochterunternehmen in Deutschland haben, fallen jetzt auch diese unter das Gesetz. Das Lieferkettengesetz betrifft ab Januar 2024 Unternehmen mit über 1000 Beschäftigten. Davor ist ein Übergangszeitraum vorgesehen: ab dem 01. Januar 2023 gilt das Gesetz für Unternehmen mit über 3000 Mitarbeitern.

Der Betriebsrat als zentrales Vertretungsorgan der Belegschaft bekommt ein zusätzliches Mitberatungsrecht. Und zuletzt konnte durchgesetzt werden, dass ausländische Konzerntöchter deutscher Unternehmen zum Geschäftsbereich des Mutterkonzerns zählen. Damit haben wir ein scharfes Schwert gegen die Ausbeutung von Arbeiterinnen und Arbeitern weltweit geschaffen.

Das Lieferkettengesetz ist und war der SPD ein Anliegen. Wir konnten wichtige Punkte gegen die Union durchsetzen. Darum freue ich mich sehr darüber, dass wir das Gesetz nach langen und zähen Verhandlungen auf den letzten Metern dieser Legislaturperiode beschlossen haben.

Mit dem deutschen Sorgfaltspflichtengesetz haben wir das weltweit stärkste Lieferkettengesetz eingeführt. Nun ist es an der EU nachzuziehen und ein europäisches Lieferkettengesetz auf den Weg zu bringen, um europaweit ein Zeichen für Menschenrechte und gegen Ausbeutung zu setzen.“