Gedenken an Opfer der NS-"Euthanasie"

Der 27. Januar ist der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. In diesem Jahr wurde im Bundestag insbesondere der Opfer der sogenannten "Euthanasie"-Morde gedacht. Kerstin Tack legte im Anschluss daran einen Trauerkranz an der Gedenkstätte für die "Euthanasie"-Opfer nieder.
In der Gedenkstunde des Deutschen Bundestags wurde in diesem Jahr insbesondere den Opfern der sogenannten "Euthanasie"-Morde gedacht. Eine bewegende Lesung von Sebastian Urbanski, der mit Down Syndrom lebt, sowie Gedenkreden von Dr. Hartmut Traub und Sigrid Falkenstein, die beide Verwandte in Tötungsanstalten verloren, erinnerten eindrücklich an die Verbrechen, die die Nationalsozialisten an Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten begangen hatten.
Ein Video der Gedenkstunde findet sich auf der Homepage des Deutschen Bundestags: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw04-de-gedenkstunde/490478
Anschließend legte Kerstin Tack als behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion einen Trauerkranz an der Gedenkstätte T4 nieder. Von dort aus, der Tiergartenstraße 4 in Berlin, hatten die Nationalsozialisten die schrecklichen "Euthanasie"-Morde an Menschen mit Behinderungen geplant.
Im Rahmen des "Euthanasie"-Programms kamen rund 300.000 Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderugnen um. Der Begriff „Euthanasie“ heißt eigentlich „schöner Tod“ und ist somit eine unfassbare Verhamlosung der Tötung von Menschen, deren Leben in der menschenverachtenden Rassenlehre der Nationalsozialisten als "nicht lebenswert" angesehen wurde.




