Der gestern im Kabinett beschlossene „Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechte von Patienten und Patientinnen“ erfüllt die Erwartungen nicht.

Mehr als zwei Jahre hat sich die schwarz-gelbe Bundesregierung mit dem Patientenrechte-Gesetz beschäftigt. Das Ergebnis ist jedoch ernüchternd. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) enttäuschen mit diesem Gesetz alle Patientinnen und Patienten, denen sie seit Jahren Unterstützung versprechen.

Herausgekommen ist lediglich eine Zusammenfassung bereits bestehender Rechte. Entgegen der Ankündigungen der Koalition wurden wesentliche Bereiche, die für die Patientinnen und Patienten relevant sind, überhaupt nicht behandelt.

So wird ein Entschädigungsfonds, der Patientinnen und Patienten in Härtefällen unbürokratische Hilfe gewährt, nirgends erwähnt. Notwendige Regelungen zur Verbesserung der Sicherheit von Medizinprodukten fehlen völlig. Auch Maßnahmen zur Kontrolle der problematischen Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sind im Gesetzentwurf nicht zu finden.

Wer als Patient oder Patientin durch Qualitätsmängel bei einer Behandlung zu Schaden kommt, wird es auch künftig schwer haben zu beweisen, dass der Arzt einen Fehler gemacht hat. Die von der SPD und Verbraucherschützern geforderte Beweiserleichterung hat die Bundesregierung ignoriert. Nur bei groben Fehlern soll wie bislang der Arzt in der Beweispflicht sein.

Auch ist keine Vertretung von Patienteninteressen innerhalb der Schlichtungsstelle der Ärztekammer vorgesehen. In den Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung von Kassen und Ärzten beziehungsweise Krankenhäusern werden die Patientenvertreter nicht bessergestellt.

Die SPD Bundestagsfraktion wird sich im kommenden parlamentarischen Verfahren daher weiter dafür einsetzen, dass die Position von Patientinnen und Patienten gestärkt wird.