Bund, Länder und Kirchen finanzieren mit je einem Drittel zu Recht bereits die Fonds "Heimerziehung in der DDR" und "Heimerziehung West", aus denen Personen, die als Kinder und Jugendliche in den Heimen der Erziehungshilfe Unrecht erlitten haben, entschädigt werden.

Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen aus Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie werden dabei nicht berücksichtigt, obwohl sie die gleichen Nachteile erlitten haben.

Die behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion und hannoversche Bundestagsabgeordnete Kerstin Tack kritisiert diese Ungleichbehandlung scharf.

Die Schlechterstellung ist nicht nachzuvollziehen. Obwohl bereits der Bund und die Kirchen ihre Bereitschaft für eine Lösung auch für diese Personengruppe in einem " Heimkinderfond der Behindertenhilfe und Psychiatrie" bekundet haben, sprechen sich die Bundesländer bisher mehrheitlich gegen eine Beteiligung an diesem Fonds aus.

Diese Haltung ist nicht nachvollziehbar, denn auch die Länder dürfen sich ihrer Verantwortung nicht entziehen. Aus meiner Sicht ist es dringend nötig und wichtig, dass auch die Personengruppe der Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen für erlittenes Leid entschädigt wird. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist dazu in Verhandlungen mit den Ländern und ich hoffe sehr, dass die ersten Anzeichen aus den Ländern für eine Meinungsänderung sich durchsetzen werden.