Kerstin Tack Rede zum Regierungsentwurf eines Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes
Am heutigen Freitag, 11.02.2011, kritisierte Kerstin Tack (SPD) als zuständige SPD-Berichterstatterin des Verbraucherschutzausschusses den Regierungsentwurf eines Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes.
Ihre Rede im Deutschen Bundestag finden Sie hier.
Quelle "Deutscher Bundestag"
Das Video zur Rede finden Sie auch auf der entsprechenden Seite des
11.02.2011 Rede Kerstin Tack (SPD)
zum Regierungsentwurfs eines Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes im Deutschen Bundestag
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wenn man sich den Gesetzentwurf anguckt, muss man sich ja fragen: Was war das Ziel, und was ist das Ergebnis? Zum Ziel hat der Kollege Schick vorhin schon etwas aus dem Koalitionsvertrag zitiert, indem er gesagt hat: Ziel dieser Koalition war es, eine Einheitlichkeit bei den Rahmenbedingungen sowohl für die Vermittlung als auch für die Vertriebswege als auch für die Produkte selber herzustellen.
Gucken wir uns jetzt einmal an, was wir hier heute mit dem Gesetzentwurf auf den Tisch gelegt bekommen haben, nämlich eine Zweiteilung auf dem Beratermarkt. Auf der einen Seite gibt es die streng regulierten Bankberater, auf der anderen Seite freie Vermittler, denen ein Gewerbeschein genügt, um Fondsanteile verkaufen zu dürfen. Die genauen Regelungen werden wir am Ende des Tages hier vorgelegt bekommen. Das alles machen Sie ja erst noch. Sie sind noch dabei, uns das alles vorzulegen. Das haben Sie ja nicht in einem Rutsch hinbekommen. Das wollen wir an dieser Stelle doch einmal konstatieren.
Frau Aigner hat als Verbraucherschutzministerin in den letzten Monaten ja keine Gelegenheit ausgelassen, ihre Vorstellungen in Bezug auf eine künftige Regelung kundzutun. Sie hat immer wieder auf den Koalitionsvertrag verwiesen und gesagt, sie wolle die Einheitlichkeit und dass die Protokollierung standardisierter wird. Sie hat auch immer wieder gesagt, dass die Honorarberatung gestärkt werden muss und dass für das Produktinformationsblatt eine standardisierte Vorgabe erforderlich ist. Was ist passiert? Von den Ankündigungen ist im jetzigen Gesetzentwurf nichts übrig geblieben.
Wehe dem Verbraucher, der sich auf die Ankündigungen von Frau Aigner verlässt; denn davon bleibt doch nichts übrig. Jetzt ist es schon so weit, dass die Ankündigungen nicht nur von der Ministerin kommen, sondern auch von den jeweiligen verbraucherpolitischen Sprechern der Regierungskoalition.
Herr Schweickert, ich habe Ihre Ankündigung zur Honorarberatung gehört. Mir fehlt aber der Glaube, dass das in Ihren nächsten und übernächsten Schritten auch Wirklichkeit wird. Sie kündigen ja auch hinsichtlich des Protokolls an: „Wenn das nicht reicht, dann arbeiten wir nach“, und zu den Produktinformationsblättern sagen Sie: „Wenn das nicht reicht, dann machen wir eine Rechtsverordnung.“ Wenn Sie doch schon wissen, dass das nicht ausreichend ist: Wieso stehen die Ergänzungen denn dann nicht hier drin?
Was die Protokolle angeht, die schon vorgeschrieben sind, gibt es kein Testheft von Stiftung Warentest, in dem nicht festgestellt wird, dass sie unzureichend und nicht nachvollziehbar sind und inhaltlich unzureichend sind oder erst gar nicht erstellt werden. Das wollen Sie komplett ignorieren und stellen allenfalls eine Nachregelung in Aussicht.
Warum regeln Sie es nicht in dem Gesetzentwurf? Das wäre doch Ihre Aufgabe gewesen.
Menschen, die eine Beratung aufsuchen, erwarten, dass sie eine vernünftige Auswertung und Protokollierung des Gespräches bekommen können. Schließlich sollen sie daraus auch später Ansprüche gegenüber dem Berater ableiten können.
Des Weiteren sehen Sie eine Stärkung der Bankaufsicht vor, indem Sie die Bankberater verstärkt unter Druck setzen wollen. In der Begründung des Gesetzentwurfes stellen Sie selber fest: „Problemfelder sind insbesondere die heterogene Qualifikation der Anlageberater und die nachteilige Beeinflussung durch Vertriebsinteresse, -druck und -provisionen“.
Aber was ist die Quintessenz aus dieser Problembeschreibung? Was passiert in Bezug auf den Vertriebsdruck?
Sie setzen die Bankberater immens unter Druck, indem sie nicht nur montags die Anweisung bekommen, wie freitags die Zahlen auszusehen haben, sondern auch eine Prüfung durch die BaFin vorsehen. Sie sagen, die Bankberater würden schon Manns genug sein, sich dagegen zu wehren, wenn die Vorgaben am Montag zu hoch sind, um mit der Zahl der Kunden, die die Woche über die Bank besuchen, eingehalten zu werden. Das kann doch nicht sein. Es kann nur darum gehen, die Vertriebswege und die internen Systeme der Banken in den Blick zu nehmen. Sie können doch nicht die Berater dafür bestrafen, dass das System innerhalb der Bank nicht stimmt. Da stinkt der Fisch vom Kopf. Das ist die Situation.
Richtig wäre gewesen, sich den Vertriebswegen stärker zu öffnen und einen vernünftigen Informantenschutz für das System zu schaffen, damit Bankberater eventuelle Missstände in ihrer Bank unter besonderem Schutz weitergeben können. Das wäre vernünftig gewesen und hätte uns weitergeholfen.
Ein gutes Gesamtkonzept auch aus Sicht des Verbraucherschutzes muss mehr beinhalten. Es muss eine Marktwächterfunktion vorsehen. Es muss auch beinhalten, dass die Verbraucherzentralen die Märkte beobachten können und Beschwerderechte haben. Wir haben das in der Großen Koalition noch gemeinsam beschlossen. Davon wollen die Kollegen von der CDU/CSU heute nichts mehr wissen.
Damals haben wir auch die Stärkung der Honorarberater, die Klärung eines genauen Rechtsrahmens und die Kostentransparenz beschlossen. Auch das ist nicht mehr im Gesetzentwurf enthalten.
Ich komme zum Schluss. Dieser Gesetzentwurf schützt keinen Anleger. Er schützt die freien Vermittler und den Grauen Kapitalmarkt vor Regulierung und Sanktionierung. Das machen wir nicht mit.
Herzlichen Dank.