Nachdem im Kabinett heute der Bericht zum Kinderschutz vorgelegt wurde, fordert die SPD-Bundestagskandidatin Kerstin Tack, wie auch die Bundesjustizministerin Zypries eine Reform des Vormundschaftsrechts. „Nachdem im vergangenen Jahr einige wichtige Änderungen des Familienrechts durchgeführt wurden, wie beispielsweise die frühere Einschaltung der Familiengerichte, wenn Indizien auf die Gefährdung eines Kindes hinweisen, steht nun die Reform des Vormundschaftsrechts an“, so Kerstin Tack.

„Die Mitwirkungsmöglichkeiten der Kinder müssen unbedingt ausgeweitet werden“ fordert Kerstin Tack und erklärt, dass dies über eine Beteiligung der Kinder an der Auswahl des Vormundes und durch neue Beteiligungs- und Beschwerderechte möglich sei.

Nach Angaben des Justizministeriums riefen Jugendämter im Jahr 2007 in rund 12700 Fällen wegen Kindeswohlgefährdung Familiengerichte an. Die Gerichte entzogen in rund 10 000 Fällen die elterliche Sorge vollständig oder zum Teil. Dabei übertrugen die Gerichte diese in rund 8000 Fällen auf ein Jugendamt.

„Um Kinder wirksam zu schützen, brauchen wir eine Kultur des Hinsehens. Eine gute gesetzliche Grundlage ist unbedingt notwenig, aber ohne eine Gesellschaft die mit offenen Augen ihr Umgebung wahrnimmt bringen auch Gesetzesänderungen wenig. Deshalb will ich dafür kämpfen, dass das Thema in der breiten Öffentlichkeit ankommt und nicht verschwiegen wird!“ so die SPD-Bundestagskandidatin.