Nach langwierigen Verhandlungen beschloss das Bundeskabinett heute die Errichtung einer Stiftung „Anerkennung und Hilfe“. Mit ihr sollen ab dem kommenden Jahr auch jene Menschen Hilfen erhalten, die als Kinder oder Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland oder von 1949 bis 1990 in der ehemaligen DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie Unrecht und Leid erfahren haben.

„Der Kabinettbeschluss sieht vor, dass Betroffene eine einmalige Geldleistung in Höhe von 9.000 Euro erhalten. Außerdem soll es Rentenersatzzahlungen in Höhe von 3.000 bis 5.000 Euro geben, sofern Menschen mit Behinderungen im Rahmen ihrer Unterbringung Arbeitstätigkeiten nachgehen mussten, für die keinerlei Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden“, erklärt die behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Kerstin Tack.

Neben der finanziellen Anerkennung wird sich die Stiftung auch mit möglichen Formen der öffentlichen Anerkennung beschäftigen. „Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Stiftungsarbeit wird es sein, das damals verübte Unrecht wissenschaftlich aufzuarbeiten“, erläutert Tack. Zusätzlich werden bis spätestens April 2017 regionale Anlauf- und Beratungsstellen geschaffen, die bei der Antragstellung und persönlichen Verarbeitung des Geschehenen behilflich sind. Betroffene können sich dort bis Ende 2019 anmelden, um ihre Anerkennung geltend zu machen.

Die hannoversche Bundestagsabgeordnete betont: „Die SPD hat sich stets dafür eingesetzt, neben den Fonds "Heimerziehung in der DDR" und „Heimerziehung West" auch eine Anerkennungsleistung für Menschen aus Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu schaffen.“ Wichtig sei nun, die wissenschaftliche Aufarbeitung interdisziplinär anzugehen, die Information um die neue Anerkennungsleistung breit zu streuen sowie die Beratung auch aufsuchend, flächendeckend und bundeseinheitlich sicherzustellen.