MdB Kerstin Tack: Versorgungsstärkungsgesetz bringt bessere Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen
Durch das heute beschlossene Versorgungsstärkungsgesetz erhalten Menschen mit Behinderungen zukünftig eine bessere Gesundheitsversorgung. In Medizinischen Behandlungszentren zur ambulanten Behandlung von Erwachsenen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen sollen diese Personen zukünftig Leistungen aus einem Guss erhalten. Auch der Anspruch auf zusätzliche Leistungen zur zahnmedizinischen Prävention für pflegebedürftige und behinderte Menschen wird durch den verabschiedeten Gesetzentwurf geschaffen.
„Mit dem neuen Leistungsangebot der Medizinischen Behandlungszentren schließen wir eine Lücke und unterstützen die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Gesundheitssystem“, erklärt die hannoversche Bundestagsabgeordnete und behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Kerstin Tack. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen haben schon jetzt in den Sozialpädiatrischen Zentren eine Anlaufstelle, wo entsprechend qualifizierte multiprofessionelle Teams auf die besonderen Versorgungsbedarfe eingehen können. Hier werden sie aber nur bis zum frühen Erwachsenenalter versorgt. „Gerade Menschen mit geistigen Behinderungen oder mehrfach behinderte Menschen können mit den neuen medizinischen Behandlungszentren nun weiterhin Angebote für ihre speziellen medizinischen und psycho-sozialen Bedarfe erhalten“, erläutert Kerstin Tack weiter.
Für Menschen mit Behinderungen, für die die eigenständige Zahnpflege eine zu große Herausforderung darstellt, sieht das Gesetz einen neuen Anspruch auf zusätzliche Leistungen zur zahnmedizinischen Prävention vor. Diese beinhalten eine gezielte Aufklärung, in die auch die jeweiligen Pflegepersonen einbezogen werden. Bundestagsabgeordnete Kerstin Tack verdeutlicht: „Durch diese Maßnahmen sollen Zahnkrankheiten gar nicht erst entstehen, damit aufwändige und belastende Folgebehandlungen vermieden werden.“
Das Versorgungsstärkungsgesetz stärkt zudem das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen und ermöglicht so mehr Selbstbestimmung. Darüber hinaus kann die Bereitschaft von Ärztinnen und Ärzten, Barrierefreiheit herzustellen, zukünftig ein Auswahlkriterium bei der Nachbesetzung von Vertragsarztsitzen sein. „Dies ist ein erster Schritt, um die Zahl barrierefreier Arztpraxen zu erhöhen“, erklärt Kerstin Tack abschließend.