Für uns ist Umweltschutz immer auch eine zukunftsorientierte Investition in gesundheitliche Vorsorge und Lebensqualität. Luftreinhaltung (u.a. Schutz vor Feinstaub), Lärmschutz, gesunde Böden, saubere Gewässer, gesunde Lebensmittel und intakte Ökosysteme sind Voraussetzungen für Lebensqualität, auf die alle Menschen einen Anspruch haben. Umweltschutz ist damit kein Luxusthema, sondern eine Frage sozialer Gerechtigkeit. Vor allem finanziell schwache Haushalte in einfachen Wohngegenden leiden beispielsweise häufig unter Lärm und Schadstoffeinwirkungen. Umweltschutz dient deshalb auch dem sozialen Ausgleich. Ziel unserer Umweltpolitik ist darum insbesondere die Reduzierung von (Verkehrs-)Lärm und die Verringerung von Schadstoffen in Luft und Böden. Wir werden ministeriumsübergreifend ein Aktionsprogramm Lärmschutz mit dem Ziel umsetzen: Die Zahl der von Lärm gesundheitlich beeinträchtigten Menschen in Deutschland bis 2020 zu halbieren. Der weltweit rasant steigende Verbrauch von natürlichen Ressourcen wird in naher Zukunft zu Problemen führen, die vor allem nachfolgende Generationen belasten werden. Wir wollen Gerechtigkeit zwischen den Generationen. Durch eine Senkung der Materialintensität, der Minimierung von Abfall und durch Kreislaufsysteme wollen wir eine Entkoppelung von Wohlstand und quantitativem Wachstum erreichen. Eine Grundlage bilden dabei die Ergebnisse der Enquete-Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität“. Unser Ziel ist eine nachhaltige Entwicklung. Ein wichtiger Beitrag dazu ist eine ökologische Industriepolitik mit innovativen Produkten und Dienstleistungen. Der verminderte Einsatz von Ressourcen bei Material- und Energiekosten stärkt zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Im Bereich der Abfallwirtschaft sehen wir die Kommunen als zentralen Akteur, der Aufgaben der Daseinsvorsorge erfüllt.

Umwelt- und Naturschutzverbände haben als Anwälte der Natur eine wichtige Bedeutung. Wir werden die Voraussetzungen dafür bieten, dass sie beim Umbau zur ökologischen Industriegesellschaft ihre Rolle moderierend und gestaltend erfüllen können.

Wir werden den Klimawandel bekämpfen und bis zum Jahr 2050 mindestens 95% unserer CO2-Emissionen im Vergleich zum Basisjahr 1990 absenken. In der EU setzen wir uns für eine Reaktivierung des Emissionshandels und eine unkonditionierte Zusage zur Verminderung der Treibhausgasemissionen bis 2020 um 30% ein. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, werden wir ein verbindliches nationales Klimaschutzgesetz mit Zwischenschritten (40% Senkung bis 2020, 60% bis 2030 und mindestens 80% bis 2040) erarbeiten. Dieses Gesetz wird Ziele für alle klimarelevanten Sektoren, wie Industrie, Verkehr sowie Land- und Forstwirtschaft, beinhalten. Im Rahmen des Klimaschutzgesetzes werden zudem feste Zwischenschritte auf dem Weg zu einer Halbierung des Endenergieverbrauchs bis 2050 festlegt.