Hierzu erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) Elke Ferner:
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Fünf Worte - sechs Jahrzehnte - große Wirkung
Das Grundgesetz trat vor 60 Jahren, am 23. Mai 1949, in Kraft, die Bundesrepublik Deutschland war gegründet. Dass im Grundrechtekatalog des Grundgesetzes Artikel 3, Absatz 2 der Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ aufgenommen wurde, ist der Sozialdemokratin Elisabeth Selbert zu verdanken.

Als eine von nur vier Frauen im Parlamentarischen Rat kämpfte sie 1948/1949 für die Aufnahme der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in das Grundgesetz.

Vieles ist seitdem gesetzlich geregelt worden, um Benachteiligungen von Frauen abzubauen und der Gleichstellung von Frauen und Männern näher zu kommen - häufig erst nach Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes. Dennoch ist die tatsächliche Gleichstellung in der gesellschaftlichen Wirklichkeit auch im 21. Jahrhundert noch immer nicht angekommen. Diskriminierung, ob unmittelbar oder mittelbar, gehört immer noch zum Alltag von Frauen.

Nach der deutschen Einheit wurde über eine neue Verfassung für das vereinigte Deutschland breit diskutiert. Frauen aus Ost und West haben parteiübergreifend die Chance ergriffen und eine Änderung des Artikels 3, Absatz 2 durchgesetzt. Dieser wurde 1994 wie folgt ergänzt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Dies gibt dem Staat einen Handlungsauftrag, der leider in viel zu geringem Umfang wahrgenommen wird.

Das ASF-Aktionsprogramm „Gleichstellung jetzt!“ nimmt daher alle Politik- und Gesellschaftsfelder in den Blick, um die bestehenden Barrieren für Frauen zu beseitigen und die überholten Rollenmuster endlich zu überwinden. Gleicher Berufszugang, existenzsichernde Erwerbsarbeit für Männer und für Frauen, gleicher Lohn für gleich(wertig)e Arbeit, gleiche Aufstiegs- und Karrierechancen, gleiche Möglichkeiten für berufliche Weiterqualifizierung, paritätische Besetzung von Führungspositionen und Aufsichtsgremien und eine geschlechtergerechte Besteuerung sind neben einem Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung und an den Lebensphasen orientierten Arbeitszeitmodellen die Grundvoraussetzung dafür, dass Frauen und Männer sich im Beruf verwirklichen und sich gleichzeitig partnerschaftlich der familiären Sorge widmen können.

Gleichberechtigung muss zur Gleichbehandlung und tatsächlichen Gleichstellung führen!