Zum Kabinettsbeschluss der Fünften Verordnung zur Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung erklärt Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin:

„Betriebsschließungen in Werkstätten für behinderte Menschen reißen die Beschäftigten aus ihrem Alltag und die Arbeitsentgelte sinken. Das ist eine sehr belastende Situation für die Betroffenen. Deswegen ist es richtig, dass der Bund auch in diesem Jahr auf 10 % der ihm zustehenden Mittel aus der Ausgleichsabgabe verzichtet und diese den Integrationsämtern der Länder zur Verfügung stellt. Die Werkstätten können bei den Integrationsämtern die Mittel beantragen, um Entgelteinbußen ihrer Beschäftigten zu verhindern.

Schon im vergangenen Jahr hatte der Bund diese Möglichkeit geschaffen um ein Zeichen zu setzen. Weil die Pandemie noch nicht vorbei ist, gibt es die Möglichkeit dieses Jahr ein weiteres Mal. Das ist eine gute Nachricht für Menschen mit Behinderungen in den Werkstätten.“