Bund und Länder haben sich heute in einem gemeinsamen Beschluss auf den weiteren Umgang mit Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID- 19-Epidemie verständigt. Das öffentliche Leben soll in kleinen Schritten wieder beginnen.

  • Die Abstandsvorschriften und Kontaktbeschränkungen auf höchstens eine außerhalb des eigenen Haushalts lebende Person bleiben bis zum 3. Mai bestehen. Auf private Reisen soll weiterhin verzichtet werden.
  • Alle Geschäfte bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen ab Montag (20. April) wieder öffnen. Das gilt unabhängig der Verkaufsfläche auch für Kfz-Händler, Fahrradhändler und
    Buchhandlungen.
  • Der Schulbetrieb soll bundesweit am 4. Mai mit den Abschlussklassen, den Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen und den Obersten Grundschulklassen wieder aufgenommen werden. Anstehende Prüfungen sind bereits vorher möglich (ab dem 27.4.). Die Kultusministerkonferenz soll bis zum 29. April ein Konzept vorlegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen und insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen, wieder aufgenommen werden kann.
  • Die Notbetreuung wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet.
  • In der Hochschullehre können neben der Abnahme von Prüfungen auch Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder aufgenommen werden. Gleiches gilt für Bibliotheken und Archive.
  • Für vulnerable Gruppen und insbesondere Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen müssen nach den jeweiligen lokalen Gegebenheiten und in den jeweiligen Institutionen besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
  • Großveranstaltungen werden bis 31. August grundsätzlich untersagt.
  • Das Tragen von Schutzmasken im Handel und ÖPNV wird dringend empfohlen. Eine grundsätzliche Maskenpflicht besteht aber nicht.
  • Friseure sollen ab 4. Mai wieder öffnen dürfen
  • Wer kann, soll weiterhin im Homeoffice arbeiten
  • Zur Unterstützung der schnellen und möglichst vollständigen Nachverfolgung von Kontakten mit Infizierten ist der Einsatz von digitalen Mitteln eine wichtige Maßnahme. Sobald die sogenannte Corona-App datenschutzrechtlich sauber bereitsteht, wird es darauf ankommen, dass möglichst viele diese App nutzen. Die Nutzung wird dringend empfohlen, bleibt aber freiwillig.