Zum Kabinettsbeschluss des Teilhabestärkungsgesetzes erklärt Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion:

„Mit dem Gesetz stärken wir die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und wirken Diskriminierung entgegen. Wer beispielsweise auf einen Assistenzhund angewiesen ist, dem darf der Zutritt zu öffentlichen und privaten Räumlichkeiten nicht mehr verweigert werden. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung einer inklusiven Gesellschaft.

Wir erweitern das Budget für Ausbildung. Es ermöglicht künftig mehr Menschen in einer Werkstatt für behinderte Menschen eine Berufsausbildung zu absolvieren. So können sie einfacher auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß fassen.

Rehabilitandinnen und Rehabilitanden fällt die Eingliederung am Arbeitsmarkt oft besonders schwer. Hier gibt es künftig mehr Möglichkeiten der aktiven Arbeitsförderung, um die Eingliederungschancen in den Arbeitsmarkt zu erhöhen.“