Kostenübernahme für Assistenz von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus geregelt
Die Regelung der Kostenübernahme für Assistenz von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus wird diese Woche im Deutschen Bundestag beschlossen.
Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion:
„Endlich ist die lang überfällige Kostenübernahme für die Assistenz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer stationären Behandlung im Krankenhaus geregelt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat lange für eine Lösung dieses Problems gekämpft.
Künftig wird die Krankenkasse die Kosten übernehmen, wenn die Begleitung durch Angehörige erfolgt. Bei der Begleitung durch Mitarbeitende von Einrichtungen der Behindertenhilfe zahlen die Träger der Eingliederungshilfe.“
Sabine Dittmar, gesundheitspolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion:
„Eine Behandlung im Krankenhaus ist für viele Bürgerinnen und Bürger oftmals emotional belastend. Doch gerade bei Menschen mit Behinderungen, die auch im Alltag auf Assistenz angewiesen sind, ist es extrem wichtig, dass sie sich auch im Krankenhaus auf ihre gewohnte Betreuung und Begleitung verlassen können.
Mit der Regelung zur Kostenübernahme stellen wir sicher, dass die gewohnte Assistenz auch im Krankenhaus gewährleistet werden kann. Dies ist wichtig für den Erfolg der medizinischen Behandlung und die notwendigen diagnostischen, therapeutischen und pflegerischen Maßnahmen von Patienten mit Behinderungen.“