Bundesarbeitsminister Hubertus Heil wird die Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche erlassen. Mindestentgelte in der Pflege werden erhöht, nach Qualifikation und Art der Tätigkeit gestaffelt und deutschlandweit einheitlich geregelt. Darüber hinaus wird zusätzlicher bezahlter Urlaub eingeführt. In Kraft tritt die neue Verordnung am 01. Mai 2020.

Beschäftigte in der Pflege haben einen sehr harten Job, physisch wie psychisch. Dies gilt auch unabhängig von den aktuellen Herausforderungen. Ihr Beitrag für die Pflegebedürftigen und für die Gesellschaft als Ganzes verdient Anerkennung und Wertschätzung. Insbesondere verdienen Pflegerinnen und Pfleger aber eine gerechte Entlohnung und vernünftige Arbeitsbedingungen. Deshalb ist es erfreulich, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche erlassen wird. Pflegekräften steht ein Mindestlohn zu, der nach Qualifikation und Art der Tätigkeit gestaffelt ist und in schnellen Schritten bundesweit einheitlich geregelt wird. Auch die Steigerung der bezahlten Urlaubstage ist ein wichtiger Punkt. Es wird mindestens fünf Tage Mehrurlaub geben.

Diese Änderungen kommen bei den Pflegerinnen und Pflegern genau zur richtigen Zeit an. Es sind wichtige Schritte, mittelfristig brauchen wir aber einen bundesweiten Tarifvertrag in der Pflege, der branchenweit erstreckt werden kann. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen hierfür wurden mit dem Pflegelöhneverbesserungsgesetz bereits geschaffen. So steigern wir die Attraktivität der Pflegeberufe. Wir brauchen mehr Personal um den Herausforderungen in der Pflege begegnen zu können.