Zum „Europäischen Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen“ am 5. Mai werden viele Menschen mit und ohne Behinderungen auf der zentralen Veranstaltung in Berlin und den Veranstaltungen in Hannover auf die Straße gehen und ihre Stimme für Inklusion und die Teilhabe behinderter Menschen am Leben mitten in der Gesellschaft erheben.

„Ich unterstütze diese Forderungen. Daher wollen wir noch in dieser Legislaturperiode die Eingliederungshilfe mit einem Bundesteilhabegesetz zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln“, sagt die behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Kerstin Tack. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen eine verbesserte gesellschaftliche Teilhabe und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

„Mit dem Inkrafttreten des Schwerbehindertengesetzes vor 40 Jahren und dem SGB IX im Jahr 2001 haben SPD-geführte Bundesregierungen Meilensteine in der Politik für Menschen mit Behinderungen geschaffen, die den Weg zur Inklusion und vollständiger Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft ebneten“, so Tack weiter. „Auf diesem Weg wird die SPD-Bundestagsfraktion in der Großen Koalition mit der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiter voranschreiten.

Ich setze mich dafür ein, dass das Bundesteilhabegesetz noch in dieser Legislaturperiode in Kraft tritt. Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz sollen Menschen mit Behinderungen aus der sozialen Nische der Bedürftigkeit herausgeholt werden und im Geiste der UN-Behindertenrechtskonvention endlich ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben führen können. Hierzu zählt für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, dass die Leistungen zur sozialen Teilhabe zukünftig personenzentriert gestaltet und aus der Sozialhilfe herausgelöst werden. Damit ist auch klar, dass die Anrechnung von Einkommen und Vermögen auf den Prüfstand gehört. Denn Behinderung darf nicht zur Armutsfalle werden.

Für die vollständige Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft ist darüber hinaus die Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt zentral. Sie ermöglicht Selbstbestimmung und Unabhängigkeit. Doch gerade in diesem Bereich sind die Barrieren besonders hoch. Um dies zu ändern, wollen wir die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen stärken und Arbeitgeber weiterhin für die Potentiale von Menschen mit Behinderungen sensibilisieren. Zudem muss für Werkstattbeschäftigte der Übergang zum ersten Arbeitsmarkt erleichtert und müssen im gleichen Schritt Rückkehrmöglichkeiten in die Werkstätten garantiert werden. Das neue Bundesteilhabegesetz muss daher die vollständige Wahlfreiheit zwischen einer Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt und einer Beschäftigung in einer Werkstatt von Beginn an sicherstellen.“